Seit 10 Jahren ist die grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung zwischen Deutschland und Frankreich in Kehl aktiv und blickt auf eine Erfolgsgeschichte zurück. Anlässlich des Jubiläums haben nun die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten und Mitglieder der deutsch-französischen parlamentarischen Versammlung, Yannick Bury und Diana Stöcker, die gemeinsame Arbeitsvermittlung von deutscher Arbeitsagentur und französischem Pole d’Emploi besucht.
Im Gespräch mit der Geschäftsführerin der Arbeitsagentur Offenburg, Theresia Denzer-Urschel, der Leiterin der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung Astrid Holzer und EURES-Berater Jens Sydow, informierten sich die beiden Abgeordneten über die Hürden, die beim grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt nach wie vor bestehen. Besonders bei der grenzüberschreitenden Anerkennung von Berufsabschlüssen gebe es auch am Oberrhein Nachholbedarf, so die Vertreter der Arbeitsagentur. Helfen würde dabei auch, wenn der theoretische Teil von Berufsabschlussprüfungen künftig auch in der Sprache des Nachbarn abgelegt werden könne. Tatsächlich sei die Sprache nach wie vor eine der größten Barrieren bei der grenzüberschreitenden Jobvermittlung. Bisher darf die Arbeitsagentur Sprachkurse jedoch nur unter sehr engen Auflagen fördern. „Insbesondere in der Grenzregion wäre es hilfreich, wenn wir auch allgemeine Sprachkurse als Qualifizierungsmaßnahme anbieten könnten“, so Theresia Denzer Urschel.
Bury und Stöcker lobten das Pilotprojekt in Kehl, das in dieser Form, in der deutsche und französische Jobvermittler in einer Agentur mit zwei Systemen zusammenarbeiten, bundesweit einmalig sei. „Das Projekt ist einmalig, genau darum müssen wir aber auch die Erfahrungen, die hier gesammelt werden, aufgreifen und rechtliche Hürden weiter abbauen“, so der Ortenauer Abgeordnete Yannick Bury. Das sieht auch seine Kollegin aus dem Landkreis Lörrach, Diana Stöcker so, die gemeinsam mit Bury auf den Aachener Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich hinweist, der es explizit ermögliche, Ausnahmeregelungen für Grenzregionen zu erlassen. „Gerade bei Anerkennungen und Sprachkursen sollten wir Ausnahmeregelungen für die Grenzregion auf den Weg bringen“, so Stöcker. „Die Experimentierklausel im Aachener Vertrag stellt die Grundlage für viele mögliche Kooperationen dar.“ Die beiden Abgeordneten wollen die praktischen Erfahrungen der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung darum in die Beratungen der deutsch-französischen parlamentarischen Versammlung einbringen.